Ehrenstern - Stiftung
Der Vorstand des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e. V. beschloss in seiner Vorstandsberatung vom 22.02.2008 die Neustiftung des „Ehrensterns des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e.V.“.
Der Vorstand des LFV will damit die ehrenvolle Tradition, verdienstvolle Feuerwehrfrauen und -männer auszuzeichnen, mit einer neuen Qualität fortsetzen. Mit ihm sollen Feuerwehrangehörige des Landes Sachsen-Anhalt und darüber hinaus weitere Personen geehrt werden, die sich mit hervorragenden Leistungen im Feuerwehr-Verbandswesen sowie um das Feuerwehrwesen im Allgemeinen verdient gemacht haben.
Die konkreten Festlegungen zur Beantragung und Verleihung des Ehrensterns werden in der „Richtlinie für die Beantragung und Verleihung des Ehrensterns des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e.V.“ bestimmt.
Ehrenzeichen des LFV

Ehrenstern - Richtlinie für die Beantragung und Verleihung
Der Ehrenstern ist ein achteckiger, auf einer Spitze stehender, goldfarbener Metallstern mit einem Durchmesser von 50 Millimetern, auf dessen Vorderseite im Mittelpunkt das Symbol des Landesfeuerwehrverbandes steht, welches im unteren Teil von Eichenlaub umkränzt wird. Beim Ehrensteckstern ist das gesamte Symbol von Eichenlaub umkränzt.
Der Ehrenstern wird am Bande (Stufen 1-3) bzw. am Stecker (Stufe 4) getragen.
Stufe 1:
Alle Metallteile sind goldfarbig. Das Eichenlaub ist bronzefarbig hochglänzend. Das Band trägt die Farben schwarz / gelb und wird mit einem Bandstecker aus Metall, der die gleiche Symbolik trägt, an der Kleidung befestigt.
Stufe 2:
Ausführung wie Stufe 1. Das Eichenlaub ist jedoch silberfarbig hochglänzend.
Stufe 3:
Ausführung wie Stufe 1. Das Eichenlaub ist jedoch goldfarbig hochglänzend.
Stufe 4:
Alle Metallteile sind goldfarbig. Das geschlossene Eichenlaub ist goldfarbig hoch glänzend.
Zum Ehrenstern wird eine Bandschnalle ausgehändigt, welche die entsprechenden Bandfarben zeigt und Eichenlaub in den Farben der entsprechen Stufe trägt. Für Stufe 4 ist die Bandschnalle wie Stufe 3, jedoch mit goldfarbener Einfassung.
Der Ehrenstern am Bande wird über der linken Brusttasche der Uniform getragen. Der Ehrensteckstern mittig auf der Taschenfalte der linken Brusttasche. Bei weiblichen Feuerwehrangehörigen ist sinngemäß zu verfahren. Jeder Beliehene erhält eine Urkunde mit der Unterschrift des Landesverbandsvorsitzenden. Der Ehrenstern geht in das Eigentum des Beliehenen über. Eine Rückgabepflicht für seine Hinterbliebenen besteht nicht.
Beantragung der Auszeichnung
Für die Beantragung des Ehrensterns ist der Antragsvordruck des Landesfeuer-wehrverbandes zu verwenden. Der Antrag muss mindestens acht Wochen vor dem Verleihungstermin in der Geschäftsstelle des Landesfeuerwehrverbandes vorliegen. Der Antrag ist kurz aber treffend zu begründen. Die Begründung muss den Tatsachen entsprechen und erkennen lassen, dass der Vorgeschlagene der Auszeichnung würdig ist. Laut Beschluß über die Stiftung wird der Ehrenstern für hervorragende Leistungen im Feuerwehrverbandswesen sowie im Feuerwehrwesen im Allgemeinen (auch für besonders mutiges Verhalten im Einsatz der Feuerwehr und für die Rettung von Menschen aus Lebensgefahr während des Einsatzes, wenn sich der Feuerwehrangehörige dabei selbst in erheblicher Lebensgefahr befand) verliehen. Der Ehrenstern wird nicht auf grund langjähriger Zugehörigkeit zur Feuerwehr oder eines Mitgliedsverbandes verliehen.
Grundsätze der Verleihung
Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des Ehrensterns sind die Vorsitzenden der Mitgliedsverbände des LFV sowie der Landesverbandsvorstand. Über die Anzahl der Anträge entscheidet der Delegiertenschlüssel. Anregungen für eine Verleihung mit dem Ehrenstern kann jeder Feuerwehrangehörige an den Vorschlagsberechtigten richten. Wer seine eigene Auszeichnung anregt, kann nicht mit einer Verleihung rechnen. Alle Verleihungsvorgänge sind vertraulich zu behandeln. Personen die nicht dem Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt angehören und ausgezeichnet werden sollen, sind dem Landesverbandsvorsitzenden direkt vorzuschlagen. Die Verleihung erfolgt durch den Landesverbandsvorsitzenden in der Regel auf Veranstaltungen des Verbandes. Er kann dies auf andere Landesverbands-Vorstandsmitglieder delegieren. Es ist grundsätzlich eine Verleihung in der Reihenfolge der Stufen möglich. Der Ehrenstern der nächsthöheren Stufe kann nur verliehen werden, wenn zur Verleihung der vorhergehenden Stufe mindestens 3 Jahre vergangen sind.
Quotenregelung und Kosten
Zur Auszeichnung mit dem Ehrenstern kommen jährlich maximal
Stufe 1:ein Ehrenstern auf je 1000 Feuerwehrmitglieder
Stufe 2: ein Ehrenstern auf je 3000 Feuerwehrmitglieder
Stufe 3:ein Ehrenstern auf je 5000 Feuerwehrmitglieder
Stufe 4: ein Ehrenstern auf je 10000 Feuerwehrmitglieder
Die Kosten für die Auszeichnung mit dem Ehrenstern trägt der beantragende Feuerwehrverband.
Die Richtlinie tritt mit Beschluss des Vorstandes am 08.03.2008 in Kraft.