FAG Feuerwehrhistorik
150 Jahre Feuerwehrverbandsarbeit in 2019
Die Feuerwehrhistoriker des LFV arbeiten gegenwärtig intensiv an einer entsprechenden Publikation zur Verbandsarbeit in der Provinz Sachsen, Anhalt und dem heutigen Sachsen-Anhalt. Die Stadt- und Kreisfeuerverbände unterstützen das Projekt mit entsprechenden Zuarbeiten.
Im Rahmen der Forschungsarbeit der FAG Feuerwehrhistorik und zur Ausgestaltung des Projektes werden Unterlagen und aussagekräftige Fotos zur Verbandsarbeit, Feuerwehrsport, Feuerwehrmusik, Brandschutz- und Feuerwehrgeschichte, Kinder- und Jugendfeuerwehr, etc. gesucht.
Diese können an die Geschäftsstelle des LFV auf dem Postweg an: Landesfeuerwehrverband Sachsen-Anhalt e. V. | Am Alten Theater 7 | 39104 Magdeburg bzw. per E-Mail an geschaeftsstelle(at)lfv-st.de gesendet werden.
Gründungsgeschichte der FAG Feuerwehrhistorik
Am 03.07.1993 fanden sich die Feuerwehrhistoriker unseres Landes zusammen, um in Stendal die FAG Feuerwehrhistorik des Landesfeuerwehrverbandes Sachsen-Anhalt e. V. zu gründen.
Gründungsdaten der Feuerwehren
Das Feiern von Jubiläen ist immer wieder ein willkommener Anlass für die Öffentlichkeitsarbeit. Zweifelhaft sind die Angaben zur Gründung einer Feuerwehr, wenn man sich auf die Beschaffung einer Feuerspritze oder eines Spritzenhauses bezieht. Dazu haben wir Feuerwehrhistoriker schon wiederholt Stellung bezogen und entsprechendes Material (siehe Altersbestimmung Feuerwehren Stand 2010 und Merkblatt Altersbestimmung) zur Verfügung gestellt.
Mit der verstärkten Auflösung bzw. Zusammenlegung von Feuerwehren flammen immer neue Ideen auf, um möglichst ein altehrwürdiges Jubiläum zu feiern. Bildet sich aus mehreren Ortsfeuerwehren eine neue Ortsfeuerwehr an einem neuen Standort ist man der Meinung einfach den ältesten Gründungstermin für diese neue Feuerwehr zu nehmen.
Sinngemäß wäre der Vorschlag so zu sehen, dass eine Witwe (mit 10 Ehejahren) einen Witwer (mit 49 Ehejahren) heiratet und beide nach einem Ehejahr Goldene Hochzeit feiern, nur weil der Mann vorher schon 49 Jahre verheiratet war.
Wir Historiker gehen da jedoch realistischer an das Thema heran.
Variante 1
Feuerwehr X und Feuerwehr Y verschmelzen zur Feuerwehr Z, dann wäre das Datum der Verschmelzung das Gründungsdatum der Feuerwehr Z.
Die aufgelöste Feuerwehr X und Feuerwehr Y haben damit von der Gründung bis zur Auflösung infolge der Verschmelzung bestanden.
Ein Jubiläum der jüngsten Feuerwehr (im Landkreis) zu feiern, hat doch auch ein gewisses Alleinstellungsmerkmal.
Variante 2
Feuerwehr X wird als Löschgruppe X der Feuerwehr Y angegliedert, dann wäre das Gründungsdatum der Feuerwehr Y auch weiterhin das Gründungsdatum. Davon unbeeindruckt kann die Löschgruppe X ihre Traditionen aufrechterhalten und ihre Gründung auch weiterhin feiern.
Variante 3
Die Freiwillige Feuerwehr X wird zur Freiwilligen Feuerwehr mit hauptamtlichen Kräften X umstrukturiert. Das Gründungsdatum der Freiwilligen Feuerwehr bleibt bestehen und zusätzlich könnte in diesem Fall die „Erweiterung mit hauptamtlichen Kräften“ ein weiteres Jubiläum sein.
Variante 4
Die Berufsfeuerwehr X wird aufgelöst und das Personal als hauptberufliche Kräfte in die Freiwillige Feuerwehr X integriert. Das Gründungsdatum der Freiwilligen Feuerwehr X ist auch weiterhin das Gründungsdatum. Zusätzlich könnte auch in diesem Fall die „Erweiterung mit hauptamtlichen Kräften“ ein weiteres Jubiläum sein.
Gründungsdaten der Feuerwehrverbände
Gern wird beim Alter der Feuerwehrverbände ausgeführt, dass diese trotz der Auflösung der Verbände, das ursprüngliche Gründungsdatum zu Grunde legen.
Die Sachlage ist jedoch eine andere. Die Feuerwehrverbände wurden diktatorisch und zwangsweise in Anstalten des öffentlichen Rechts überführt, gänzlich aufgelöst und eine Wiedergründung lange Zeit nicht ermöglicht. Aus diesem Grund wird die „unfreiwillige verbandsfreie Zeit“ in Deutschland üblicherweise mitgerechnet. Das hat auch einen praktischen Nutzen: Feuerwehrverbände können damit sowohl die Gründung als auch die Neu- bzw. Wiedergründung feiern.
Im Gegensatz dazu erfolgten und erfolgen die Fusionen von Feuerwehren demokratisch und freiwillig. Im Übrigen gibt auch bei den Feuerwehren solche „Aussetz-Zeiten“. Bei der Berechnung der Jubiläen werden zum Beispiel Zeiten von verordneten Zwangspausen, Zeiten als Pflichtfeuerwehren oder einfach Zeiten der Nichteinsatzbereitschaft üblicherweise auch mitgerechnet.
Beiträge zur Feuerwehrgeschichte in Sachsen-Anhalt
In unseren Hefte "Beiträge zur Feuerwehrgeschichte in Sachsen-Anhalt" stellen die Mitglieder der Facharbeitsgruppe ihre Arbeitsergebnisse vor. Die von Gastreferenten gehaltenen Vorträge werden ebenfalls in den Heften veröffentlicht. Ein kostenfreies Belegexemplar wird jedem Autoren übergeben.